Das Zivilrecht beschreibt neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht eines der großen Rechtsgebiete in Deutschland. Das Zivilrecht betrifft dabei die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Innerhalb des Zivilrechtes kann je nach Regelungsgegenstand eine weitere Unterscheidung vorgenommen werden. Wird der Kauf von Gegenständen oder Rechten geregelt, ist oft die Rede von „Kaufrecht“, bei Vermietung von Dingen von „Mietrecht“, bei Regelungen der familiären Angelegenheiten vom „Familienrecht“, bei Todesfällen vom „Erbrecht“ etc. Zivilrecht ist dies alles, da nicht der Staat auf einer Seite beteiligt ist. Das „allgemeine Zivilrecht“ bezeichnet einerseits die Regelungen, die unabhängig von dem konkreten Regelungsgegenstand allgemeine Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich auch im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht, etc. zu beachten sind.
Andererseits werden unter dem Begriff des allgemeinen Zivilrechtes all die Regelungsbereiche, denen der Bürger in seinem Alltag begegnet, zusammengefasst. Die gesetzliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechtes ist daher das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ergänzt werden diese Normen durch allgemeine Grundsätze, die durch Gerichte und Rechtslehre entwickelt wurden. Das allgemeine Zivilrecht gehört zum absoluten Handwerkszeug des Juristen und betrifft die Angelegenheiten des Alltags. Das Team der Kanzlei Kunath und Kollegen berät Sie kompetent und umfassend zu Ihrem konkreten und individuellen rechtlichen Anliegen.
In den folgenden Unterpunkten haben wir für Sie eine kleine Auswahl unserer typischen Tätigkeitsbereiche aus dem allgemeinen Zivilrecht zusammengestellt.
Vertragsrecht
Kaufrecht
Mietrecht
Das Zivilrecht unterteilt sich in das allgemeine bzw. bürgerliche Privatrecht, was beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht sowie das Nachbarrecht umfasst, und in das Sonderprivatrecht. Beispiele für Letzteres sind das Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht und das Wertpapierrecht.
Das Zivilrecht ist immer dann gefragt, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen und Handelspartnern kommt. In vielen Fällen geht es um privatrechtliche Verträge. Ihre Ansprüche oder Verpflichtungen können sich aber auch direkt aus gesetzlichen Regelungen oder auch aus der Rechtsprechung ergeben.
Wenn Sie ein zivilrechtliches Problem haben, ist es ratsam zeitnah einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Im Zivilrecht können gesetzliche Fristen einschlägig sein, nach deren Ablauf die Geltendmachung oder die Abwehr eines Anspruchs vollständig ausgeschlossen oder erschwert sein kann. Im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs sichten wir die zu Ihrem Fall gehörenden Unterlagen und besprechen mit Ihnen den Sachverhalt. Dabei prüfen wir selbstverständlich, ob in Ihrem Fall Fristen zu wahren sind und leiten ggf. zeitnah alle erforderlichen Schritte ein.