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StrafrechtKompetenz in allen Aspekten des Strafrechts

Strafrecht

Während viele Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte das Strafrecht nur „nebenbei“ bearbeiten, liegt der Fokus unserer spezialisierten Kanzlei zielgerichtet auf der engagierten Strafverteidigung und Nebenklagevertretung.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verteidigung in allgemeinen Strafsachen
    (z.B. Diebstahls-, Betrugs-, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte)
  • Verteidigung in Haftsachen
  • Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen
  • Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren (z.B. Verkehrssachen)
  • Vertretung von Opfern von Strafdelikten (z.B. in Neben klageverfahren)
  • Vertretung im Rahmen der Strafvollstreckung

Strafvollstreckung

Die Strafvollstreckung folgt nach dem rechtskräftigen Abschluss des Erkenntnisverfahrens im Strafprozess. Sofern mit dem rechtskräftigen Urteil eine Freiheitsentziehung angeordnet wurde, folgt für den Verurteilten die Strafvollstreckung in einer Justizvollzugsanstalt.

Hierbei beraten wir Sie u.a. in den Bereichen der vollzugsöffnenden Maßnahmen, Offener Vollzug, sowie bei der Antragstellung auf eine vorzeitige Haftentlassung (Anträge gem. § 57 Abs.1 und 2 StGB).

Ihr Anwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Christian Kunath ist ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt und Strafverteidiger. ER trägt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und verteidigt und berät seine Mandanten bei allen strafrechtlichen Fragen und Problemen.

RA Christian Kunath

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Montag – Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr | 14:00 – 18.00 Uhr

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Strafrecht

Was macht das Strafrecht?

Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht beauftragen?

In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht beauftragen.

  • strafrechtliche Ermittlungen 

Gegen Sie wird wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt. Sie haben eine Vorladung beziehungsweise einen Anhörungsbogen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.

  • Anklage oder Strafbefehl 

Gegen Sie ist Anklage erhoben worden oder Sie haben einen Strafbefehl zugeschickt bekommen.

  • Festnahme

Sie oder jemand aus Ihrer Familie beziehungsweise Ihrem Freundeskreis ist festgenommen worden.

Was kann ich als Beschuldigter tun?

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie grundsätzlich umfangreiche Möglichkeiten den Ablauf und das Ergebnis des Strafverfahrens mitzugestalten. Dafür benötigen Sie aber unbedingt die Hilfe einer Strafverteidigerin, die Ihnen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht zur Seite steht. Egal ob Sie eine Ladung zur Vernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben – Kontaktieren Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht.

Was gehört zum Strafvollzug?

Gemäß Art 10 Abs. 1 Z 6 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) ist das Strafrechtswesen, zu dem auch der Strafvollzug gehört, Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Das Strafvollzugsgesetz (StVG) gilt für den Vollzug von gerichtlichen Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen.

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, sondern dient lediglich der ersten Orientierung. Als Fachanwalt für Strafrecht berate ich Sie aber gerne ausführlich und individuell in einem persönlichen Gespräch. Auch verteidige ich Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe.
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