Ihre Versicherung will nicht regulieren?
Sie wollen Ihr Recht als Versicherungsnehmer durchsetzen
und den bei Ihnen eingetretenen Schaden ersetzt bekommen?
Dann benötigen Sie Beratung im Versicherungsrecht.
Rechtsanwältin Kunath hat aufgrund mehrjähriger
Berufserfahrung bei einem Versicherungsunternehmen
entsprechende Praxiserfahrung und kann Sie bei Fragen
des Versicherungsrechtes beraten und vor Gericht vertreten.
Sofern keine Interessenkollision vorliegt, beraten und vertreten wir auch Versicherungsnehmer, insbesondere in den Bereichen
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Kunath ist die Vertretung von Versicherungsmaklern in Haftpflichtprozessen in Zusammenarbeit mit deren Berufshaftpflichtversicherern.
Das Versicherungsrecht umfasst dabei sämtliche Versicherungszweigen (Beispielsweise die private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratver-sicherung, Gebäudeversicherung,…).
Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht – öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Privates Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht sind somit klar voneinander abgegrenzte Rechtsbereiche.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden.